| Die heilige Schriftrolle des Kölner Gesangsstudios | |
| §1 | Das heilige Motto des Kölner Gesangsstudios heißt WILTHEN. |
| §2 | Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft sind Verrücktheit, gute Laune und hoffnungslose Wilthenei. |
| §3 | Um ein Mitglied im Kölner Gesangsstudio zu werden, muß der Auserwählte zunächst auf der Kandidatenliste erscheinen. Dies erreicht er durch einer schriftlichen Bewerbung oder per e-mail. Am Monatsende wird vom Vorstand eine Entscheidung getroffen, ob sich der Kadidat bewehrt hat und ob er als neues Mitglied aufgenommen wird. |
| §4 | Es kann in jedem Monat nur maximal ein neues Mitglied aufgenommen werden. |
| §5 | Dazu ist eine absolute Mehrheit auf der Vollversammlung erforderlich. |
| §6 | Bei grober Verletzung der heiligen Schrift kann ein Mitglied je nach Ausmaß vom Vorstand verwarnt werden, abgemahnt werden oder gar aus dem Kölner Gesangsstudio verwiesen werden. |
| §7 | Dies wird ebenfals auf der Vollversammlung entschieden. |
| §8 | Für diverse Handlungen im Delirium der einzelnen Mitdlieder übernimmt der Vorstand keinerlei Haftung. |
| §9 | Anordungen des Vorstandes sind unbedingt folge zu leisten. Bei Zuwiederhandlungen wird das Mitglied, oder der Kandidat mit einem Sixer Lübspack bestraft. |
| §10 | Verwarnungen, Abmahnungen und Verweise können sogar mehrere im Monat ausgesprochen werden. Diese werden auf der Seite 'Aussteiger' hinterlegt. |
| §11 | Nach dreimonatiger Inaktivität wird das Mitglied automatisch verwarnt und zu einer Aussprache zum Vorstand geladen. |
| §12 | Wer die Flasche Wilthen nicht durch die Maschiene trinkt, geht nicht über LOS und nimmt nicht 4.000 € ein! |
| §13 | Ist eine Flasche Wilthen offen, gibt es Brause für alle! Drei Tage lang |